Der Gold Ankauf heutzutage findet in Juweliergeschäften oder im Internet online statt. Onlinehändler können mehr Geld für das Gold bezahlen, da sie keine aufwendige Unternehmenstrukturen haben, die Geld kosten. Beim Goldankauf wird in der Regel alles in Zahlung genommen, angefangen von Zahngold, Ringe, Armbänder und Münzen etc.
Wenn man das Gold auf dem Postweg an den Ankäufer schickt, dann sollte man das Gold unauffällig verpacken, am besten per Einschreiben versenden und jeglichen Hinweis auf einen wertvollen Inhalt vermeiden. So können dritte Personen nicht ahnen, das ein wertvoller Gegenstand in der Sendung ist. Viele Händler holen auch das Gold ab einem Wert von 2.500 Euro ab oder übernehmen zumindest die Portokosten.
Man sollte die Goldankäufer in Betracht ziehen, die eine Zertifizierung haben und auf die man sich auch verlassen kann und denen man Vertrauen schenkt. Der Ankauf für Gold ist in der Regel sehr einfach, manchmal gibt es aber immer noch viele kleine Ankäufer die unter dem Wert verkaufen.
Jedes Gold das auch wirklich Gold enthält und nicht nur vergoldet ist wird angekauft, das kann eine hässliche Kette sein, kaputter Schmuck aber auch Medaillen. Am meisten Geld bekommt man für 24 Karat. Das ist der höchste Wert, dies ist reines Gold. Sein Geld bekommt man normalerweise per Überweisung, Check oder sofort bar ausgezahlt.
Wenn in Deutschland Goldschmuck hergestellt wird, dann ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Stempelzeichen auf dem Schmuckstück angebracht wird, dieses gibt an, wie viel Feingehalt enthalten ist. Dieser Stempel wird auch Punzierung genannt. Die Goldankäufer verkaufen die Gegenstände mit Goldanteil weiter und dass an Edelmetall-Scheideanstalten. Feingold kann man in dem Handwerk und der Industrie wieder weiter verwenden.
In Österreich ist es bei dem Goldankauf so, dass es einen gesetzlich vorgeschrieben Mindestwert gibt für das Gold. Diesen Mindestwert gibt es in Deutschland leider nicht.
Beim dem Ankauf von Gold muss nach dem Gesetz ein Kaufvertrag geschlossen werden, dort muss alle Angaben hinsichtlich dem Käufer und Verkäufer und der Preis niedergeschrieben werden. Von Minderjährigen die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben darf man kein Gold kaufen, wenn man dies doch tut dann macht man sich Strafbar nach § 147a Gewerbeordnung.